Koronarsport (mit Arzt)    
   
Der VfL Lichtenrade 1894 e.V. bietet Sport für koronare Rehabilitation nach Herzinfarkt und anderen Herzerkrankungen an. In einer Rahmenvereinbarung, die Krankenkassen und für Rehabilitation zuständige Verbände geschlossen haben, ist eine Regelung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssport getroffen worden.

Qualitätssiegel: SPORT PRO REHA des BTB

Übungszeiten:
Dienstag 17 - 18.30 Uhr, 20 - 21.30 Uhr
Donnerstag (ohne Arzt) 20.15 - 21.45 Uhr
Freitag 17 - 18.30 Uhr, 18.30 - 20 Uhr, 20 - 21.30 Uhr
Samstag 9 - 10.30 Uhr, 10.30 - 12 Uhr, 12 - 13.30 Uhr, 13.30 - 15 Uhr

Im VfL Lichtenrade wird der Rehabilitationssport wie folgt organisiert:

 
       
  Die angebotene sportliche Rehabilitation soll zur persönlichen Leistungssteigerung verhelfen.
 
  Themen der Gesundheitserziehung werden im Rahmen von Vorträgen und Fortbildungsveranstaltungen behandelt.

 
  Übungsstunden werden von fachlich geschulten Therapeuten/innen geleitet und von in der Notfallmedizin ausgebildeten Ärzten/innen begleitet.

 
  Die Übungseinheiten betragen 90 Minuten und finden einmal wöchentlich statt.
 
  Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Anschlussheilbehandlung (AHB) o.ä. und ein ärztliches Attest. Bei Temperaturen über 28 Grad findet kein Rehabilitationssport statt.

 
  Für die Teilnahme am Koronarsport beträgt der Monatsbeitrag 22,00 Euro, der mindestens vierteljährlich im Voraus per Einzugsverfahren auf ein Konto des Vereins eingezogen wird. Bei Überweisung wird eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,- Euro erhoben.

 
  Wird vom Rehabilitanten ein Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport bei seiner Krankenkasse gestellt, so kann für den Zeitraum von 30 Monaten die Bezuschussung von max. 90 Übungseinheiten bewilligt werden. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt zwischen Verein und Kostenträger zum Abschluss des Bewilligungszeitraumes. Unter der Voraussetzung der Zuschusszahlung durch den Kostenträger erhält der Rehabilitant für den bewilligten Zeitraum eine Rückvergütung in Höhe von 3,- Euro pro wahrgenommene Übungseinheit.

 
  Ausgefallene oder nicht wahrgenommene Übungseinheiten werden nicht ausgeglichen.